Anbei eine kurze Erläuterung zu den diversen Stati:
Verworfen: Die Beweisbilder sind für ein Verfahren unzureichend. Dies kann folgende Gründe haben: 1. Eine klare Situation des Falschparkens ist weder zu erkennen noch nachvollziehbar. 2. Ein Bezug zum Privatgelände ist nicht gegeben. 3. Es befinden sich noch Personen im Fahrzeug. (Schadensminderungspflicht). 4. Auf dem Fahrzeug ist klar zu erkennen wem es gehört (z.B. Firmenaufdruck, Taxi). Es besteht eine Schadensminderungspflicht. 5. Es ist keine Beschilderung zu erkennen die auf Privatgelände hinweist. 6. Ein blockieren der Ein- oder Ausfahrt ist nicht erkennbar. 7. Besitznachweis der Parkfläche kann durch den Melder nicht erbracht werden. 8. unberechtigte Meldung (z.B. Doppeltmeldung).
Halterermittlung läuft: Das Kennzeichen wurde zwecks Halterauskunft an die zuständige Zulassungsstelle gesandt. Auf die Auskunft der Halterdaten wird gewartet. (Die kann bis zu 6 Wochen dauern.)
Akte geschlossen: Die Akte wurde im Nachgang geschlossen und das Verfahren gestoppt. Gründe dafür können zum Beispiel sein: 1. Meldung wurde gemäß AGB zurückgezogen 2. Falschparker war doch berechtigt zu parken. 3. Risikoabwägung: Ein mögliches gerichtliches Verfahren wäre in jedem individuell zu prüfenden Fall wenig bis gar nicht erfolgsversprechend. 4. Besitznachweis der Parkfläche kann durch den Melder nicht erbracht werden. 5. unberechtigte Meldung
Zahlungsaufforderung versandt: Wir haben die Halterdaten von der zuständigen Zulassungstelle erhalten. Der Falschparker wurde von uns angeschrieben.
Bezahlt: Der Falschparker hat die komplette Gebühr beglichen
Auszahlung erfolgt: Die vom Melder erhobene Schadenspauschale für die jeweilige Meldung wurde an die vom Melder angegebene Bankverbindung überwiesen. Der Vorgang für diese Meldung ist erfolgreich abgeschlossen
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