Anbei erhalten Sie die aktuelle FAQ zur Nutzung der App (FAQ):
Wer darf die App nutzen?
Jeder Mieter, Eigentümer oder Pächter einer privaten bzw. gewerblichen Parkfläche oder eines Grundstücks. Auch können Sie Falschparker melden, die mit Ihrem KFZ die Zu- oder Ausfahrt zu Ihrem Grundstück/Parkplatz behindern.
Falschparker auf öffentlichen Verkehrsflächen dürfen nicht gemeldet werden (außer es liegt eine Behinderung der Einfahrt bzw. Ihres Privatparkplatzes oder Grundstücks vor).
Ich habe doppelt gemeldet oder habe mich vertan
Unter https://login.park-collect.de können Sie sich mit den Zugangsdaten der App bequem über Ihren Browser einloggen und Falchmeldungen bzw. Doppeltmeldungen der letzten 24 Stunden stornieren. Ausserdem können Sie dort die übermittelten Photos und den Status der Meldungen ausführlicher als in der App einsehen. Auch können Sie uns dort zu einzelnen Meldungen eine Nachricht übermitteln.
Entstehen mir Kosten bei der Nutzung?
Ihnen entstehen in keinem Fall Kosten. Im Gegenteil, Sie erhalten bis zu 40€ für jeden erfolgreich geahndeten Parkverstoß.
Muss der Parkplatz speziell ausgeschildert sein?
Wenn erkennbar ist, daß der Parkplatz nicht öffentlich ist sondern privat bzw. Kundenparkplatz ist braucht kein spezielles Schild angebracht zu werden. Gerne können Sie aber natürlich unser Schild zur Abschreckung anbringen, das Sie hier herunterladen können:
https://www.park-collect.de/schilder/pc-schild1.pdf
Was gebe ich bei "Tarif" an wenn ich einen Falschparker melde?
Geben Sie den geschätzten Schaden an (Pauschale), den Sie durch den Falschparker erlitten haben. Die meisten Nutzer geben hier pauschal 20€ oder 40€ an.
Was passiert nach der Meldung des Falschparkers?
Der Halter wird bei den Zulassungsstellen ermittelt (Dauer: 1-6 Wochen). Sodann erhält er ein aussergerichtliches Vergleichsangebot, Ihren Schaden und die Rechtsverfolgungs- sowie Halterermittlungskosten zu ersetzen. Geht der Halter darauf nicht ein, wird er kostenpflichtig abgemahnt, da0rlassen.
Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?
Die Auszahlung erfolgt immer am Monatsanfang. Durch die Halterermittlungsdauer und die Zahlungsfrist kann es also bis zu zwei Monate dauern bis Ihr Schadenersatz ausgezahlt wird.
Kann ich auch nachts und am Wochenende bzw. Feiertag melden?
Sie können jederzeit Falschparker melden, auch an Wochenenden, Feiertagen und Nachts. Wenn Sie die App für Ihre Kundenparkplätze verwenden können Sie auch dann melden, wenn das Geschäft geschlossen ist - also auch nachts und am Wochenende bzw. Feiertag
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.