Wer darf die App nutzen?
Jeder Mieter, Eigentümer oder Pächter einer privaten bzw. gewerblichen Parkfläche oder eines Grundstücks. Auch können Sie Falschparker melden, die mit Ihrem KFZ die Zu- oder Ausfahrt zu Ihrem Grundstück/Parkplatz behindern.
Falschparker auf öffentlichen Verkehrsflächen dürfen nicht gemeldet werden (außer es liegt eine Behinderung der Einfahrt bzw. Ihres Privatparkplatzes oder Grundstücks vor).
Wie melde ich einen Parkverstoß?
Bei der Anmeldung in unserer App hinterlegen Sie einmalig die Ihnen zugehörigen Parkplätze gut erkennbar mit einem oder mehreren Bildern. Dies dient zur Erkennung der betreffenden Parkflächen. Sobald es zu einem Parkverstoß kommt machen Sie bitte gut erkennbare Beweisbilder. Hierauf sollte die Parksituation und das Kennzeichen gut erkennbar sein.
Welche Vergehen zählen als Parkverstoß?
- Vollständige Blockierung Ihrer Parkfläche
- Teilweise Blockierung Ihrer Parkfläche
- Versperren der Zufahrt zu Ihrer Parkfläche (Wenn die Zufahrt zu Ihrer Parkfläche vollständig oder teilweise versperrt ist, ebenso das parken vor Toren etc.)
- Blockieren der Sichtverhältnisse um eine gefahrlose Ausfahrt zu gewährleisten
Die Parkflächen müssen ebenfalls mit Anhängern, Ladeflächen und ggf. LKW befahren werden können.
Werde ich als Melder des Verstoßes namentlich/persönlich genannt?
Die Rechtsanwälte dürfen nicht anonym vorgehen. Dem Falschparker muss zumindest der Name des Parkplatzbesitzers sowie die Adresse des Parkplatzes mitgeteilt werden, damit der Vorgang zugeordnet werden kann. Ihre Anschrift wird nicht mitgeteilt. Wenn diese jedoch mit der Adresse des Parkplatzes identisch ist, kann der Falschparker evtl. Rückschlüsse auf Ihre Anschrift nehmen.
Falschparker sind angehalten sich direkt an die Anwaltskanzlei zu wenden und nicht an den Parkplatzbesitzer. Sollten Sie als Parkplatzbesitzer ein Schreiben erhalten, leiten Sie uns dies bitte einfach per Email weiter, Danke.
Ich habe doppelt gemeldet oder habe mich vertan
In der App können Sie Meldungen innerhalb von 48 Stunden selbst löschen. Unter https://login.park-collect.de können Sie sich zusätzlich mit den Zugangsdaten der App bequem über Ihren Browser einloggen und Falschmeldungen bzw. Doppeltmeldungen der letzten 48 Stunden stornieren. Außerdem können Sie dort die übermittelten Photos und den Status der Meldungen ausführlicher als in der App einsehen. Auch können Sie uns dort zu einzelnen Meldungen eine Nachricht übermitteln.
Entstehen mir Kosten bei der Nutzung?
Ihnen entstehen in keinem Fall Kosten. Im Gegenteil, Sie erhalten bis zu 50€ für jeden erfolgreich geahndeten Parkverstoß.
Muss der Parkplatz speziell ausgeschildert sein?
Wenn erkennbar ist, dass der Parkplatz nicht öffentlich ist sondern privat bzw. Kundenparkplatz ist braucht kein spezielles Schild angebracht zu werden. Wenn Sie unsere Beschilderung bzw. den darauf angegebenen Kostenhinweis nicht an Ihrem Parkplatz anbringen, müssen Sie bei jeder Meldung den verursachten Schaden selbst schätzen und im Bestreitensfall belegen können (z.B. Kosten für Parkhaus, Fahrtkosten, Dauer der Parkplatzsuche etc.) Gerne können Sie aber natürlich unser Schild zur Abschreckung anbringen, das Sie hier herunterladen können:
https://www.park-collect.de/schilder/pc-schild1.pdf
Was gebe ich bei "Tarif" an wenn ich einen Falschparker melde?
Geben Sie den geschätzten Schaden an (Pauschale), den Sie durch den Falschparker erlitten haben. Die meisten Nutzer geben hier pauschal 20€ oder 40€ an.
Was passiert nach der Meldung des Falschparkers?
Der Halter wird bei den Zulassungsstellen ermittelt (Dauer: 1-6 Wochen). Sodann erhält er ein außergerichtliches Vergleichsangebot, Ihren Schaden und die Rechtsverfolgungs- sowie Halterermittlungskosten zu ersetzen. Geht der Halter darauf nicht ein, wird er kostenpflichtig abgemahnt, da0rlassen.
Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?
Die Auszahlung erfolgt immer am Monatsanfang. Durch die Halterermittlungsdauer und die Zahlungsfrist kann es also bis zu zwei Monate dauern bis Ihr Schadenersatz ausgezahlt wird.
Kann ich auch nachts und am Wochenende bzw. Feiertag melden?
Sie können jederzeit Falschparker melden, auch an Wochenenden, Feiertagen und Nachts. Wenn Sie die App für Ihre Kundenparkplätze verwenden können Sie auch dann melden, wenn das Geschäft geschlossen ist - also auch nachts und am Wochenende bzw. Feiertag
Wie lange kann ein Parkverstoß durch Park-Collect verfolgt werden?
Der Unterlassungsanspruch verjährt nach 3 Jahren.
Die Halterermittlung:
Die Ermittlung der Halterdaten ist in Deutschland mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden. Aufgrund der fehlenden digitalen Infrastruktur müssen Anfragen in Schriftform über den Postweg bei den Behörden getätigt werden.
Hierbei fragen unsere Anwälte über die Zulassungsstelle, bei welcher das betreffende Fahrzeug zugelassen ist, die Halterdaten ab. Sollte es innerhalb von 3 Monaten zu keiner Auskunft kommen, wird die Anfrage automatisch an das Kraftfahrbundesamt in Flensburg weitergeleitet. Eine Auskunft über die Halterdaten erfolgt hierbei gewöhnlich innerhalb 4-6 Wochen. Diese erfolgt wie die Anfrage ebenfalls in Schriftform über den Postweg.
Es kommt vor dass über gewisse Kennzeichen keine Auskunft erfolgen kann. Die Gründe hierfür sind sehr unterschiedlich. Keine Auskunft kann erteilt werden wenn zum Beispiel: Die Zulassung abgelaufen ist, Halter/in unbekannt verzogen sind oder es sich um zivile Dienstfahrzeuge von Behörden handelt.
Zur weiteren Fallbearbeitung sind wir auf diese Auskünfte zwingend angewiesen. Erst nach Ermittlung der Halterdaten kann unsere Forderung an den richtigen Falschparker versandt werden. Die zeitlich verzögerte Zustellung der Forderungen ist mit den oben erwähnten Wartezeiten zu erklären. Ebenfalls die fehlende digitale Infrastruktur zur einfachen digitalen Abfrage ist hier ein Zeitfaktor.
Gerne möchten wir auch bezüglich der Auszahlung der unseren Kunden zustehenden Entschädigung hierauf hinweisen.
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